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Investitionsprojekt
der ConTrust GmbH
in Sardinien


Photovoltaik:

Aufdachanlage in Sardinien mit
100,82 kWp

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Glossar, Erneuerbare Energien

Im folgenden werden die wichtigsten Elemente und Aspekte des EEG kurz dargestellt

EU-Richtziel für Erneuerbare Energien
Die Europäische Union hat 2001 die „Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt“ verabschiedet, in welcher der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung in der gesamten EU auf 21 % bis 2010 formuliert wird.

Vorrang für Erneuerbare Energien
Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Strom müssen vorrangig an das Stromnetz angeschossen werden. Der erzeugte Strom wird von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen, übertragen und vergütet.

Einspeisevergütung
Anlagenbetreiber erhalten feste Vergütungen für den eingespeisten erneuerbaren Strom. Die Tarife sind abhängig von der Erzeugungsart, vom Jahr der Inbetriebnahme und der Anlagengröße.

Vergütungsdauer
Der Stromproduzent erhält für einen  Zeitraum von 20 Jahren – zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme – eine gleich bleibende Einspeisevergütung.

Vertrauensschutz
Anlagenbetreiber genießen einen durch die Grundrechte abgesicherten Vertrauensschutz – u. a. für den Fall einer künftigen Änderung des Gesetzes. Dieser Vertrauensschutz erstreckt sich auf die Vergütung, die vorrangige Abnahme des Stroms und ebenso auf die gesetzlich garantierte Zeitdauer von 20 Jahren. Dies gilt auch für Anlagen, die gerade gebaut werden, erstgenehmigt sind oder sich im Genehmigungsverfahren befinden. Vgl. dazu das im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellte Gutachten „EEG-Vergütung: Vertrauensschutz bei künftigen Änderungen der Rechtslage“ aus dem Jahr 2005. Ausführliche Informationen und das Gutachten finden Sie unter http://www.erneuerbare-energien.de/ im Downloadbereich.
Stromgestehungskosten
Die anfallenden Produktionskosten nennt man Stromgestehungskosten.

Gemeinlast-Prinzip
Die Förderung nach dem EEG ist keine staatliche Subvention. Der eingespeiste Strom wird vom jeweiligen Netzbetreiber vergütet. Die Kosten werden dann auf alle Netzbetreiber bundesweit umgelegt und von diesen an die Stromkunden weiter gegeben. Ein Drei-Personen-Haushalt zahlt derzeit etwa 2,20 EUR pro Monat für das EEG.
Ausgleichsregelung für Industrie
Die EEG-Umlage der stromintensive Unternehmen ist auf 0,05 ct/kWh begrenzt. Dies gilt für Unternehmen, die an einer Abnahmestelle mehr als 10 GWh pro Jahr verbrauchen und deren Stromkosten mehr als 15 % der Bruttowertschöpfung betragen, sowie für Schienenbahnen.

Naturschutz
Das EEG berücksichtigt die Belange des Naturschutzes bei der Förderung von Offshore - Windanlagen, Wasserkraftwerken und Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen.

Nationales Klimaschutzprogramm
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, zwischen 2008 und 2012 den Ausstoß von Treibhausgasen um 21 % im Vergleich zu 1990 zu vermindern.

Importabhängigkeit auf dem Energiesektor
Deutschland ist in hohem Maße abhängig von Öl, Gas, Steinkohle und Uran aus dem Ausland. 2002 betrug die Importquote 73,5 %. Seit 1994 haben sich die Importkosten für Energie von 15,2 Mrd. EUR auf 34 Mrd. EUR (2004) mehr als verdoppelt.

Versorgungssicherheit
Das EEG stärkt die Autonomie der Energieversorgung. Bis 2050 können bis zu 80 % des deutschen Stromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.

Kosten-Nutzen-Wirkung
Der wirtschaftliche Nutzen des EEG ist bereites heute wesentlich höher als die entstehenden Kosten. Den Beschaffungsmehrkosten für erneuerbaren Strom steht die Kostensenkung der Großhandelspreise, die Einsparung von Energieimporten und die Vermeidung von Klimafolgekosten gegenüber.

Senkung der Großhandelspreise für Strom
Der durch das EEG geförderte Strom reduziert die Großhandelspreise auf den Strommärkten aufgrund des Merit-Order-Effektes. Im Jahr 2006 betrug die Senkung 5,0 Mrd. EUR.

Quotenmodell
Der Staat definiert eine Quote für erneuerbaren Strom auf dem Markt. Unterschreitet ein Stromversorger diese Quote, muss er dies über den Zukauf von Zertifikaten ausgleichen. Die Zertifikate werden an alle Produzenten von erneuerbarem Strom verteilt und können gehandelt werden. Der Anlagenbetreiber verkauft seinen Strom direkt an den Netzbetreiber; der Preis orientiert sich an den Großhandelspreisen.

C4-Pflanzen
Pflanzen, die effektiver Kohlendioxid binden als C3-Pflanzen und an wärmere Regionen mit höherer Lichteinstrahlung, also tropisches und subtropisches Klima angepasst sind.
Diese Pflanzen werden C4-Pflanzen genannt, weil das erste Produkt der Photosynthese ein Kohlenstoffkörper mit vier Kohlenstoff-Atomen, vier C-Atomen, ist.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Kraft-Wärme-Kopplung ist wirtschaftlich und umweltfreundlich, weil bei der Stromerzeugung auch die Wärme verwertet wird. So wird die eingesetzte Energie bis zu 90% ausgenutzt. Bei herkömmlicher Stromerzeugung bläst das Kraftwerk dagegen die Wärme in die Luft. Die eingesetzte Energie wird zu weniger als 50% genutzt.

Quelle: www.bmu.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)